Mit dieser Einstellung nahm ich dann auch den Brief in die Hand. Der Stempel "Ihre Polizei - Ihre Sicherheit" lies jetzt nichts positives verheißen. Letzte Hoffnung legte ich auf irgendeine Werbung. Das wäre dann auch der letzte Posttechnische Inhalt, den ich so erhalte. Aber wie könnte es anders sein, man wollte mir nur wieder was böses. Oder doch nicht? Eine Straftat wurde mir angedichtet. "Erschleichen von Leistungen" hieß es im Schreiben. Was soll mir das denn jetzt sagen? Ich habe doch ncihts verbrochen. Oder hat mich jemand angezeigt, bei dem ich eine Zigarette geschnorrt habe? Was tun? Anrufen klingt gut. Hab ich dann auch gemacht und es stellte sich herraus, dass es sich um eine Busfahrt mit ungültigem Fahrausweis handelt. OK liebe Kinder, sowas macht man nciht. Ich jetzt auch nicht mehr. Versprochen! Merkwürdig an der geschichte fand ich nur, dass ich den Betrag von 40 Euro doch schon bezahlt hatte. Demnach kann ich auch diesen Brief unter "Mahnung für schon gezahlte Dinge" abstempeln.
Dabei will ich doch auch mal einen lieben Brief erhalten (versteckter Hilferuf!)
Ich war mir nicht sicher, ob du da richtig liegst und habe kurz bei Wikipedia nachgeschaut:
AntwortenLöschen"Zivilrechtlich fällt der doppelte Fahrpreis, mindestens jedoch 40 EUR an. Die Strafanzeige ist regelmäßig an einen Strafantrag des Beförderungsunternehmens gebunden; in den letzten Jahren wird von den Unternehmen vermehrt davon Gebrauch gemacht."
Die 40,- und dieser Brief sind nicht dasselbe, glaube ich. Lies also bitte noch einmal sorgfältig durch, was da steht.